birkle + thomer + partner GmbH
Bausanierung seit 1899
Besonders bei Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr wird auf höchste Brandschutzanforderungen geachtet. Diese geben vor, wie Bauwerke dem Feuer über einen gewissen Zeitraum widerstehen und vor Hitze und Rauch schützen. Sämtliche Vorgaben sind in der DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen geregelt. Es wird in folgende Brandschutzklassen unterteilt:
» nicht brennbar - A 1, A 2
» schwerbrennbar - B 1
» normalbrennbar - B 2
» leichtbrennbar - B 3
Wie lange Bauteile dem Feuer widerstehen wird in F 30, F 60, F 90, F 120, F 180 festgelegt. Die Zahl 90 sagt beispielsweise aus, das nach 90 Minuten Feuereinwirkung auf der anderen Wandseite die Temperatur gleich oder kleiner 180 K sein muss und die Wand dem Feuer und anschließend dem Löschwasser standhält.
Nur mit professionellen und hochwertigen Brandschutzbeschichtungen, Brandschutzfugen, Brandschutzverkleidungen oder einer verlässlichen Brandschutzverkofferung kann dieses gewährleistet werden.
Effektiver Brandschutz darf keine Schwächen haben
Auch Fugenfüllungen dürfen nicht brennbar sein und müssen, wie beispielsweise Türen, die notwendigen Prüfzeugnisse und Zulassungen aufweisen. Für eine fachgerechte Bauausführung ist eine sachkundige Planung, unter Berücksichtigung sämtlicher Brandschutzbestimmungen, ständig von Notwendigkeit.
Seit ca. 20 Jahren gehören zu unserem Kundenstamm öffentliche Auftraggeber und ansässige Großunternehmen, wie die Messe München oder BMW .
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